Werden Sie ava-Testerin!
Wollten Sie nicht auch schon immer mal die neusten Produkte testen und Ihre Meinung dazu veröffentlicht sehen? ava macht das nun möglich: Regelmäßig organisiert unsere Beauty-Redaktion die allerneusten Produkte, die dann von den ava-Leserinnen für ava getestet werden. Und ganz im Sinne der ava-Interaktivität entscheiden natürlich nicht wir darüber, wer testen darf, sondern die ava-Leserinnen selbst!
Unser erstes exklusives Testobjekt ist die neue
"High Lengths Mascara" von Clinique.
Sie verspricht dank ihres innovativen Kammapplikators lange und perfekt getuschte Wimpern bis in die feinsten Spitzen. Wirkstoffe wie Hyaluronsäure, Panthenol und Pantethine pflegen die Wimpern, machen sie seidigweich, glänzend und flexibel. Die Mascara ist augenärztlich getestet und auch für empfindliche Augen und Kontaktlinsenträgerinnen geeignet. "High Lengths Mascara" von Clinique wird erst ab August 2010 im Handel sein (ca. 19,50 Euro).
ava und Clinique stellen drei Leserinnen die Mascara für den Test zur Verfügung. Wer mittesten will, schreibt einfach bis Freitag, den 25.6.2010, 10 Uhr in der ava-Community eine kleine Begründung. Die ava-Community stimmt dann bis Montag, den 28.6.2010, 10 Uhr darüber ab, wer den Test durchführen soll.
Teilnahmebedingungen: Teilnehmen dürfen alle registrierten ava-Leserinnen mit Ausnahme der festen und freien Mitarbeiterinnen der Palte Medien GmbH (Betreiberin). ava-Testerinnen werden die drei Teilnehmerinnen, die in der Abstimmung der ava-Community am meisten Stimmen bekommen. Die Testerinnen verpflichten sich, das Produkt zu testen und binnen zwei Wochen einen kurzen Fragebogen per Mail oder PN zu beantworten. Die Testerinnen erklären sich mit der Produktzusendung per Post und der Veröffentlichung ihrer Testbeurteilung unter ihrem Nicknname einverstanden. Der Produkttest geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch des Testobjekts zurückzuführen sind. Die Betreiberin behält sich vor, einzelne Teilnehmerinnen aus sachlich gerechtfertigten Gründen auch nach dem Feststehen der Testerinnen vom Test auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn unter Benutzung mehrerer Zugänge oder über Dritte (Strohmänner) mehrfach teilgenommen wird. Ausgeschlossen wird auch, wer gegen die Teilnahmebedingungen verstößt oder versucht, den Ablauf des Tests oder der Abstimmung durch unbefugte Einwirkung zu beeinflussen. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, den Test aus wichtigem Grund jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Insbesondere ist ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn der planmäßige Ablauf des Tests gestört oder behindert wird.
|