Heim & Herd - Familie
Sonntag, 02. Mai 2010

Verbotene Liebe

von Anja Seuthe

Wenn ein Bruder mit seiner Schwester nicht wie Bruder und Schwester zusammenlebt, dann ist das … Ja, was ist das dann eigentlich? Unmoralisch? Eklig? Pervers? Auf jeden Fall ist es eins: Illegal. § 173 des Strafgesetzbuches verbietet jeglichen Beischlaf zwischen Verwandten in direkter Linie, also Großeltern, Eltern, Kindern sowie zwischen leiblichen Geschwistern bei einer Strafandrohung von Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren für volljährige Täter.

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